Internet-Betrug

Internet-Betrug

Als Internetbetrug kann gut und gerne alles bezeichnet werden, was im Internet entweder bezahlt, aber nie ausgeliefert wurde (und umgekehrt), oder was ganz offen als "gratis" angepriesen, aber plötzlich mit einem teuren Abo oder einer hohen Rechnung daherkommt.

  • Bezahlt, aber nie geliefert (und umgekehrt)
    Beim Handel im Internet gibt es grob gesagt drei Bezahlmöglichkeit: Geld zuerst, und dann die Ware (Vorkasse), oder umgekehrt (Rechnung). Als dritte Alternative (ähnlich der Nachnahme per Post) können auch Treuhänder zwischengeschaltet werden, die Geld und Ware bei sich zwischenlagern und anschließend ordnungsgemäß an die jeweils andere Parteien weiterreichen. Da der Verkäufer im Internet - wie auch im richtigen Leben - meistens genauer bekannt ist, hat sich die Vorkasse-Abrechnung per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal (Guthaben-geregelte, bargeldfreie Internet-Bezahlung) überwiegend durchgesetzt. In nahezu allen Fällen geht dies auch gut, da beide Parteien am erfolgreichen Handel interessiert sind. Vor allem bei der Online-Auktionsplattform eBay geben sich beide Parteien nach Abschluß des Handels eine Bewertung (positiv, neutral, negativ), die natürlich so gut wie möglich ausfallen soll. Weitere Geschäfte hängen bei eBay sehr stark von den bisherigen Bewertungen ab.

    Leider ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass sich kleine Händler im Internet total übernommen haben und zahlungsunfähig werden. Ist hier das Geld vom Käufer schon überwiesen, gibt es oft keinen Weg mehr, es zurückzuerhalten. Genauso umgekehrt, wenn die Ware vom Verkäufer vor der Bezahlung verschickt wurde, und das Geld nie ankommt. Ab einem bestimmten Wert und nach einer kulanten Wartezeit sollte hier auf jeden Fall Anzeige wegen Betruges bei der örtlichen Polizeidienststelle erstattet werden. Nur so ist gewährleistet, dass die zuständige Staatsanwaltschaft aus einem "kleinen Versehen" einen systematischen Betrug erkennen kann. Oftmals unterlassen die Geschädigten aus Bequemlichkeit eine Anzeige - und blockieren damit andere Geschädigte, die manchmal einen weitaus höheren Schaden erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft kann nur aktiv werden, wenn das normale Maß überschritten wird und eine Strafe im Sinne der Verhältnismäßigkeit angemessen erscheint. Dies ist aber nicht der Fall, wenn kaum einer der Geschädigten Anzeige erstattet. Nach einem Urteilsspruch werden die Geschädigten nicht automatisch entschädigt, da ein Verfahren wegen Betruges zwar zur Verurteilung des Betrügers führt, diesen aber nicht zur Begleichung seiner Schulden verpflichtet. Hier müssten Einzelklagen folgen, die aber je nach Streitwert und Ermessen des Richters wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können.

  • "Gratis"-Masche
    Ganz aktuell ist folgende Masche: In Spam-eMails werden Benutzer darauf aufmerksam gemacht, dass sie Gratis-Probenpackungen, jede Menge Gratis-SMS oder einen Gratis-MP3-Player erhalten, wenn sie sich auf einer Webseite kostenlos anmelden. Dasselbe gilt auch für farbenfrohe Einladungen zur Teilnahme an IQ-Tests, als Sportwagen-Testfahrer, oder Tester von Kinofilm-DVDs. Sie alle sind derart raffiniert gestaltet, dass der normale Benutzer kaum auf die Idee kommt, bei den riesigen Gratis-Bannern und großmundigen Versprechungen noch irgendwo etwas zahlen zu müssen. Und das Kleingedruckte steht geschickt etwas außerhalb des Bildschirms. Das böse Erwachen kommt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Oftmals wurden Jahresabos im dreistelligen Bereich abgeschlossen. Wer dann verwundert die seitenlangen AGBs nachliest, ärgert sich über kleine, aber eindeutige Passagen, auf die er hereingefallen ist. Kein Richter oder Rechtsanwalt dieser Welt kann dem Opfer helfen, weil alle Kosten zwar gut versteckt, aber dennoch schwarz auf weiß nachzulesen waren.

    Erfreulicherweise konnte ein ab Mitte 2005 arbeitender Probenpackungen-Dienst bis Anfang 2006 mit über 1.300 Anzeigen und weitaus mehr Geschädigten aufgedeckt werden. Auf bis heute nicht ganz geklärte Weise hatte er auch diejenigen Besucher seiner Webseite mit Rechnungen und Mahnungen bedacht, die das Formular zwar geöffnet und teilweise ausgefüllt, aber nie abgeschickt hatten. Vermutlich wurden die unvollständigen Daten mit großen Adressdatenbanken abgeglichen und die identifizierten Opfer anschließend pauschal zur Kasse gebeten. Im selben Zusammenhang wurden nacheinander zwei Inkasso-Unternehmen damit beauftragt, die angemahnten Rechnungsbeträge einzutreiben. Das erste Inkasso-Unternehmen verlor im Verlauf des Prozesses aufgrund der mangelhaften Überprüfung der Einzelfälle sogar seine Inkasso-Lizenz. Ab Dezember 2005 wird diese Masche von Wien/Österreich aus weitergeführt, die bis dahin zuständige Staatsanwaltschaft Wiesbaden musste sich deshalb zurückziehen.

    Versteigerung von "Gratis-Geschäftsmodellen" bei eBay:
    Am 17.05.2006 wurden zwei dieser Geschäftsmodelle ("Produktproben" [160000171079] und "Gutscheinclub" [160000183620]) über die Internet-Auktionsplattform eBay mit Angabe aller Umsätze versteigert. Das nachfolgende, in der Rechtschreibung leicht korrigierte Zitat aus dem "Produktproben"-Angebotstext verdeutlicht deren Hintergründe:
    "Es sind Einnahmen von über 31.356,89 Euro durch das Projekt eingenommen worden. Die Einnahmen stammen alle von den Endkunden, sind Brutto-Jahresbeiträge und werden dadurch, dass es sich um Zweijahres-Abos handelt, automatisch im nächsten Jahr durch Sie gefordert! Somit haben Sie garantierte Einnahmen von min. 31.356,89 Euro! Durch das Inkassobüro und den Rechtsanwalt, welche wir noch eingeschaltet haben, werden im Mindesten noch 10% Zahlquote eingetrieben, dies entspricht schon 21.548,80 Euro welche in nächster Zeit noch eingenommen werden! Die Forderungen haben einen Wert von 96,50 Euro, dies kommt durch unsere Mahngebühren, welche wir berechnet haben!"
  • Rechtliche Grauzone
    Ein Artikel der Zeitschrift "c't" (Ausgabe 20/2007, S.90) fasst das Thema gut zusammen:
    Dialer und Handypayment-Maschen sind passé: Dubiose Anbieter setzen jetzt darauf, deutschsprachige Webnutzer mit langfristigen Abonnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken. Sowohl Staatsanwaltschaften als auch Verbraucherschutzorganisationen müssen dem Treiben fast tatenlos zuschauen - ihnen fehlt die rechtliche Handhabe, weil die Abzocker geschickt im Graubereich agieren. [..] Allen Abzockmaschen ist eines gemein: Sie bauen auf "Social Engineering". Immer geht es darum, die Aufmerksamkeit des Nutzers erst zu wecken und dann mit Buzzwords oder Bildern zu binden; so wird von der Falle abgelenkt. Ziel ist meist, an persönliche Daten der User zu kommen. Die Anschrift genügt, um ihnen Rechnungen für angeblich erbrachte Leistungen zuzuschicken.
Allgemeine Ergänzung:
Häufig behaupten Betrogene im Nachhinein wider besseres Wissen, sich niemals in derartige Formulare eingetragen zu haben. Da der Beschuldigte dann aber eindeutig das Gegenteil beweisen kann, werden polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oft unnötig verzögert oder gar verhindert.


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Letzte Aktualisierung: 22.09.2007

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