Handys

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Es ist erstaunlich, wie es die Industrie in kürzester Zeit geschafft hat, die in den Folgekosten bekannt teure Handy-Technologie selbst in den Grundschulen zu etablieren. Laut einer Übersicht des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2005 in 100 deutschen Haushalten im Schnitt bereits 126,5 Handys. Fairerweise sei angemerkt, dass viele Eltern ein ruhigeres Gefühl haben, wenn sie über die ständige Erreichbarkeit ihrer Kinder wissen. Allerdings enthalten sehr viele von Kindern und Jugendlichen über Handys geführte Gespräche und versandte SMS kaum einen die Kosten rechtfertigenden Informationsgehalt. Die Mobilfunk-Industrie reibt sich die Hände. Keine andere Branche kann es sich leisten, ihre Kunden mit derart undurchsichtigen Angeboten zu fangen, wie dies bei Handys der Fall ist. Gratis verschenkte Handys (plus kostenlosem DVD-Player oder Billig-Laptop) sind das Ergebnis raffinierter Mischkalkulationen, die sich erst über die Laufzeit des Vertrages bemerkbar machen. Der Kunde wird ein Mehrfaches des normalen Kaufpreises über die meist 24 Monate andauernde Vertragsbindung bezahlen müssen. Nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch viele Erwachsene haben Probleme, diese Methoden zu durchschauen.
In Deutschland gibt es mit T-Mobile (D1), Vodafone (D2), ePlus und O2 genau vier echte Mobilfunkunternehmen (Provider), wobei O2 bei schlechter Netzabdeckung indirekt auf das T-Mobile Netz zurückgreift. Alle anderen deutschen Anbieter sind als sogenannte Virtual Provider nur "Untermieter" und nutzen die Infrastruktur von einem dieser vier Provider. Handys an sich sind reine elektronische Geräte. Erst die durch einen Vertrag oder per Prepaid-Karte erworbene SIM-Karte bestimmt den Provider, die Telefonnummer, und die entstehenden Gebühren. Solange das Gerät die Funktionalität unterstützt, kann ein und dasselbe Handy mit den verschiedensten SIM-Karten betrieben werden. Eine Ausnahme sind Geräte, die mit subventioniertem Preis verkauft über die Vertragsdauer an einen Provider gebunden sind. Erst nach Ablauf dieser Zeit (oder Zahlung einer hohen Ablösegebühr) kann das Handy auch mit anderen SIM-Karten betrieben werden.

Die beiden Abrechnungsarten unterscheiden sich wie folgt:
  • Handy-Vertrag
    Handy-Verträge haben in praktisch allen Fällen eine Laufzeitbindung von 24 Monaten. Bei Abschluss eines Vertrages bekommt der Kunde oft zusätzliche Geschenke, deren Palette von hübschen Handytäschchen über das kostenlos beigefügte Handy bis hin zu großformatig angepriesenen Hifi-Geräten führt. Auch wenn der Kunde auf den ersten Blick die Flut an scheinbaren Geschenken kaum erfassen kann, so wird er diese trotzdem innerhalb der Vertragslaufzeit zu hohen Preisen abbezahlen. Die Handygebühren werden einmal im Monat abgerechnet, der Kunde hat in der Zwischenzeit wie beim Festnetz kaum die Möglichkeit, die aktuell aufgelaufenen Kosten seiner Gespräche einzusehen.
    Auch wenn es immer wieder dementiert wird: Laut Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sind Handy-Verträge die größte Schuldenfalle für junge Erwachsene. In einem dpa-Artikel vom 10.03.2006 wird berichtet, dass "Jeder zehnte Handy-Vertrag in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen [..] inzwischen mit Schulden [endet]. [..] Jährlich bekommen rund 250.000 Jugendliche einen Eintrag bei der Finanzauskunftei Schufa". Durchschnittlich betrage die Verschuldung in diesen Extremfällen bereits 1.834 Euro.

  • Prepaid-Karten
    Prepaid-Karten können auch als Debit-Karten bezeichnet werden. Der Nutzer lädt online, per Barzahlung oder Banküberweisung einen bestimmten Geldbetrag auf sein Kartenkonto, und kann diesen Betrag dann später abtelefonieren. Die bis Mitte 2006 übliche Praxis einer eingeschränkten Gültigkeitsdauer von Prepaid-Guthaben mit anschließendem Verfall dieses aufgeladenen Guthabens wurde dem Mobilfunk-Netzbetreiber O2 laut einer Meldung vom 22.06.2006 durch das OLG München untersagt. Dort heißt es weiter: "Auch wenn das Urteil nur für das Unternehmen O2 und dessen rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge gelte, sollten auch die anderen Mobilfunk-Anbieter die neue Rechtslage akzeptieren und freiwillig ihre Vertragsbedingungen rasch zu Gunsten ihrer Kunden ändern."
In einem von Schufa, Bitkom und VATM beauftragten Bericht hat das Institut für Jugendforschung (IJF) Ende 2005 etwa 1000 Kinder und Eltern zur Nutzung von Handys befragt. Dabei ergab sich, dass "etwa 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen ein Handy besitzen, jedoch nur etwa die Hälfte die Kosten für das Handy selbst bestreiten. Bei der anderen Hälfte übernehmen die Eltern die Kosten. Weiterhin telefonieren vier Fünftel mit Prepaid-Karten, wodurch eine relativ gute Kostenkontrolle durch die Eltern oder die Kinder selbst gegeben sei". Weiter heißt es in dem Bericht: "Selbst unter denjenigen Jugendlichen, die mit Handy-Vertrag telefonieren und Grundgebühr zahlen, gibt die Mehrheit im Schnitt nur 18 Euro monatlich für das Handy aus. Allgemein betrachtet investieren die 10- bis 17-Jährigen etwa ein Drittel ihrer Geldmittel in die Handykosten. Bei weniger als einem halben Prozent war das Handy der Grund für Geldprobleme. Zwar sind in der Tat etwa 6 Prozent verschuldet - mit durchschnittlich 72 Euro -, doch geben sie das Geld eher für Fastfood und Süßigkeiten, Kleidung, Ausgehen und Software aus." Wohlgemerkt handelt es sich bei diesen Zahlen nicht um Fakten, sondern um freiwillig abgegebene Interview-Daten von Kindern und Eltern. Der Wahrheitsgehalt beruht auf individuellen Aussagen und kann im Gegensatz zum oben zitierten Schufa-Bericht nicht überprüft werden.

Klingeltöne/Hintergrundbilder
Vor einigen Jahren haben findige Unternehmer festgestellt, dass per MMS (Multimedia-SMS ohne Beschränkung auf die maximal 160 in einer SMS möglichen Zeichen) verschickte Klingeltöne und Hintergrundbilder lukrative Einnahmequellen sind. Teilweise als Gratisangebote verschleiert, verpflichten sie zu teuren Monats-Abos (mit monatlicher Abbuchung vom Handykonto). Da der erste Klingelton wirklich gratis ist und an versteckter Stelle auch auf den Abschluß des Abos hingewiesen wird, gibt es keine rechtliche Handhabe. Wird das Abo nicht schnell genug gekündigt, können belastende Kosten entstehen. Es bleibt zu erwähnen, dass Hintergrundbilder (JPG, BMP und auch AnimatedGIF) und polyphone Klingeltöne (MID) in riesiger Auswahl zur privaten Nutzung völlig kostenlos aus dem Internet heruntergeladen und mit dem passenden Schnittstellenkabel auf jedes Multimedia-fähige Handy geladen werden können.

Jugendgefährdende Handy-Videos
Die Multimedia-Fähigkeit von Handys bringt aber weitere Gefahren mit sich. Die meisten Geräte können bereits seit einigen Jahren nicht nur Farbfotos, sondern auch Videos samt Ton wiedergeben. Seit Ende 2005 kursieren brutale und unmoralische Videos auf vielen Schulhöfen. Per drahtloser Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstelle lassen sie sich kostenlos von einem zum anderen Handy übertragen. Eltern sollten sich dringend mit der Funktionsweise der Handys ihrer Kinder auseinandersetzen und deren Inhalte von Zeit zu Zeit überprüfen.


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Letzte Aktualisierung: 08.09.2006

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